Unsere Leistungen sind Ihr Mehrwert
Unser Anspruch und das oberste Ziel ist es, Gefährdungen zu vermeiden und die Gesunderhaltung der Beschäftigten maximal zu fördern. Wir arbeiten präventiv, um Unfälle und Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie kompetent und lösungsorientiert bei:
- der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung am Arbeitsplatz
- regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Unterweisungen
- erstellen von Betriebsanweisungen
- nach Ereignissen (Betriebsunfällen)
- Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt
- bei der Einführung und Organisation des Arbeitsschutzmanagements
- Planung und Durchführung ASA-Sitzungen
- und allen weiteren Aufgaben des Arbeitsschutzes.
Bausteine für einen zuverlässigen Arbeitsschutz in jedem Betrieb:
Begehung des Betriebs
Die Begehung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist keine Expedition ins Unbekannte, sondern eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. Der Hintergrund ist klar: Wir wollen sicherstellen, dass Ihr Betrieb sicher ist wie Fort Knox, damit Ihre Mitarbeiter keine Akrobatik am Bürostuhl vollführen müssen.
Das Ziel dieser Begehung ist simpel: mögliche Gefahren erkennen, bevor sie in einem unerwarteten Sturz, einer Atemnot oder einer anderen unerwünschten Attraktion enden. Wir überprüfen Arbeitsbereiche, Maschinen, Lagerung von Chemikalien und alles andere, was Ihnen schlaflose Nächte bereiten könnte.
Unser Vorgehen gleicht dem Sherlock Holmes der Arbeitssicherheit: Wir suchen nach Hinweisen, analysieren Risiken und lassen keine Ecke unberührt. Am Ende erhalten Sie einen detaillierten Bericht, der Ihnen zeigt, wo Verbesserungen nötig sind, um den Betrieb so sicher wie möglich zu gestalten.
Also, liebe Arbeitgeber, Geschäftsführer und Führungskräfte, zögert nicht, uns einzuladen. Lassen Sie uns gemeinsam den Betrieb durchforsten und Ihre Mitarbeiter vor akrobatischen Bürostuhlaktionen bewahren. Denn Sicherheit geht vor – und ein sicherer Betrieb bringt auch noch gute Laune mit sich!
Ab sofort:
Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten ist entscheidend für Unternehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern. Gemäß dem Sozialgesetzbuch VII § 22 sind Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu benennen und sie entsprechend zu schulen. Unsere Schulung vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, um diese Rolle effektiv auszufüllen und zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beizutragen.